Die Schulkonferenz der Eintracht-Grundschule hat im Schuljahr 2023/24 beschlossen, dass auch schon vor dem Beginn des Rechtsanspruchs alle Kinder, deren Eltern dies wünschen, die OGS bzw. die Kurzbetreuung besuchen können, unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern oder anderen Kriterien. Allerdings ist hierfür eine fristgerechte Anmeldung für einen OGS-Platz bis zum 15.02. eines Jahres für das folgende Schuljahr erforderlich. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtig werden, da die veranschlagten Anmeldezahlen frühzeitig an die Stadt Dortmund als Schulträger gemeldet und von dieser genehmigt werden müssen.