Radfahrtraining

Im vierten Schuljahr findet im Rahmen der Verkehrserziehung ein Radfahrtraining mit anschließender theoretischer und praktischer Fahrradprüfung statt.

Für diese spezielle Verkehrserziehung kommen meist zwei Polizistinnen und Polizisten in die Schule. Sie unterrichten die Kinder, überprüfen die Fahrräder der Kinder auf Verkehrssicherheit und trainieren mit ihnen vor Ort im Straßenverkehr. Dabei werden die Kinder in Kleingruppen aufgeteilt, von den Polizistinnen und Polizisten, von den Lehrkräften und zusätzlich von freiwilligen Eltern begleitet.
Nach mehrmaligem Training und Unterricht wird erst die theoretische Fahrradprüfung abgelegt und dann an einem bestimmten Tag die praktische Fahrradprüfung.

Bei der praktischen Fahrradprüfung werden die Kinder in Kleingruppen aufgeteilt und fahren eine vorher abgestimmte Strecke durch Holzen. Erwachsene verteilen sich entlang der Strecke als „Streckenposten“ und beobachten und bewerten die Kinder im „wirklichen“ Straßenverkehr.
Die Kinder bestehen ihre Fahrradprüfung, wenn sie im theoretischen und praktischen Teil genügend Punkte erreichen. Dies wird ihnen in Form eines Fahrradpasses bestätigt.