Elterninfo (FAQ)

Erkrankung

Was muss ich tun, wenn mein Kind erkrankt ist?

Bitte melden Sie Ihr Kind bei einer Erkrankung telefonisch im Sekretariat ab. Wenn Sie auf den Anrufbeantworter sprechen, nennen Sie bitte Vor- und Zuname des Kindes und die Klasse. Bitte teilen Sie uns auch die Krankheit Ihres Kindes mit, damit wir im Zweifelsfall Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz ergreifen können (Hygiene, Schutz von chronisch kranken Mitarbeitern und/oder Kindern usw.).
Wenn Ihr Kind wieder die Schule besuchen kann, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. In bestimmten Fällen benötigen Sie ein ärztliches Attest, darüber informieren wir Sie aber im Einzelfall.

Darf mein Kind die Schule besuchen, wenn ich Läuse bei ihm festgestellt habe?

Wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse festgestellt haben, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Allen Erziehungsberechtigten wird, natürlich anonym, mitgeteilt, dass Läuse in der Klasse aufgetreten sind, und sie werden aufgefordert, die Köpfe ihrer Kinder zu kontrollieren.
Wenn Sie den Kopf Ihres Kindes mit einem zugelassenen Läusemittel behandelt haben, darf es am nächsten Tag wieder die Schule besuchen. Eine weitere Behandlung nach 8 oder 9 Tagen muss allerdings zwingend erfolgen!

Was passiert, wenn mein Kind in der Schule plötzlich erkrankt oder einen Unfall hat?

Sollte es Ihrem Kind in der Schule plötzlich schlecht gehen oder es einen Unfall haben, werden wir Sie nach den ersten Maßnahmen sofort darüber unterrichten. Daher ist es entscheidend, dass Sie zum Schuljahresbeginn die Notfallkontakt-Übersicht ausfüllen und uns Änderungen bezüglich Telefonnummern und weitere Kontaktdaten umgehend mitteilen.
 Das gesamte Kollegium nimmt regelmäßig an Erste-Hilfe-Schulungen teil.

Beurlaubung vom Unterricht

In welchen Fällen ist eine Beurlaubung vom Unterricht möglich?

Aus persönlichen Anlässen können Sie eine Beurlaubung vom Unterricht beantragen. Dazu zählen beispielsweise Erstkommunion und Konfirmation und vergleichbare Riten in anderen Religionsgemeinschaften, Hochzeit, Jubiläen, Geburt, schwere Erkrankung und Todesfall innerhalb der Familie. Die Dauer der Beurlaubung richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles.
 Auch für die Teilnahme an Veranstaltungen, die für die Schülerin oder den Schüler eine besondere Bedeutung haben, wie religiöse und kulturelle Veranstaltungen (z.B. aktive Teilnahme an künstlerischen und wissenschaftlichen Wettbewerben, Mitwirkung an Aufführungen eines Chores, Orchesters oder Theaters) oder Sportveranstaltungen ist eine Beurlaubung möglich. 
Bitte beachten Sie, dass unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden darf, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.

Wie beantrage ich eine Beurlaubung vom Unterricht für mein Kind?

Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag über die Klassenlehrerin an die Schulleitung so frühzeitig, dass eine rechtzeitige Entscheidung möglich ist.

Unterrichtsausfall

Wann wird Hitzefrei gegeben?

Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird. Sie werden auf jeden Fall im Voraus darüber informiert.

Muss ich Angst haben, dass mein Kind einfach nach Hause geschickt wird, wenn Unterricht ausfällt?

Sollte auf Grund eines hohen Krankenstandes oder anderer unvorhergesehener Ereignisse Unterricht kurzfristig ausfallen, werden wir Ihr Kind nicht ohne Rücksprache nach Hause schicken. Sollten wir Sie nicht erreichen, wird Ihr Kind bis zum regulären Unterrichtsschluss von uns betreut.

Schulweg

Muss mein Kind bei Unwetter zur Schule?

Bei extremen Witterungsverhältnissen ebenso wie bei unerwartetem Ausfall des ÖPNV entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.

Wie kann ich meinem Kind einen sicheren Schulweg ermöglichen?

Bitte üben Sie vor Schulbeginn mehrfach den Schulweg mit Ihrem Kind und weisen Sie es auf Gefahrenstellen hin. Vielleicht finden sich auch noch andere Kinder aus der Nachbarschaft, die gemeinsam mit Ihrem Kind zur Schule laufen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind, gerade im Herbst und im Winter gut sichtbar ist. Helle Kleidung, Reflektoren an Tornister und Kleidung sorgen dafür dass Autofahrer Ihr Kind sehen können.

Ist es nicht sicherer, wenn ich mein Kind mit dem Auto zur Schule bringe?

Nein, die Verkehrssicherheit ist im Auto keineswegs größer. Der Anteil der als Pkw-Insasse verunglückten Grundschulkinder steigt seit Jahren. Die Kinder können sich zu Fuß sicher als Verkehrsteilnehmer üben. Im Auto lernen sie die Verkehrsregeln nicht, lernen nicht die Geschwindigkeit und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer einzuschätzen. Auf dem Fahrrad sind Grundschüler noch überfordert. Sie bewegen sich selber viel zu schnell vorwärts um einen guten Überblick über das Verkehrsgeschehen behalten zu können. 
Tendenziell leiden Grundschulkinder verstärkt unter Bewegungsmangel, der auch immer häufiger zu gesundheitlichen Problemen führt. Kinder, die zu Fuß zur Schule gehen, kommen fitter, wacher und aufnahmebereiter in den Unterricht. 
Der Schulweg zu Fuß ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Hier können Kinder, nach der anfänglichen begleiteten Phase, ganz allein und eigenverantwortlich einen Teil ihres Alltages meistern. 
Und nicht zuletzt birgt das erhöhte Verkehrsaufkommen vor der Schule Gefahren für alle Schulkinder! Grundschulkindern fällt es noch sehr schwer, ein- und ausparkende Autos richtig einzuschätzen, die Feuerwehrzufahrt zur Schule ist häufig zugeparkt und oft wird mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren. So wird das Gefahrenpotential nicht verringert sondern erhöht, wenn Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht werden.

Unterricht und Pausen

Wie sind Unterricht und Pausen verteilt?

Folgende Unterrichtzeiten und Pausenordnung gelten an der Eintracht-Grundschule:
Offener Anfang: 8.00 Uhr – 8.15 Uhr
1. Stunde: 8.15 Uhr – 9.00 Uhr
2. Stunde: 9.00 Uhr – 9.45 Uhr
Hofpause: 9.45 Uhr – 10.05 Uhr
Frühstückspause: 10.05 Uhr – 10.15 Uhr
3. Stunde: 10.15 Uhr – 11.00 Uhr
4. Stunde: 11.00 Uhr – 11.45 Uhr
Hofpause: 11.45 Uhr – 12.00 Uhr
5. Stunde: 12.00 Uhr – 12.45 Uhr
6. Stunde 12.45 Uhr – 13.30 Uhr

Wie viele Unterrichtsstunden hat mein Kind in der Woche? Welche Fächer werden unterrichtet?

Abhängig von der Jahrgangsstufe haben die Schülerinnen und Schüler zwischen 21 und 27 Unterrichtsstunden in der Woche. Sie umfassen die Fächer Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Förderunterricht, Kunst, Musik, Englisch, Religionslehre und Sport.

Hausaufgaben

Wie lange muss mein Kind Hausaufgaben machen?

In Jahrgang 1 und 2 müssen Hausaufgaben so bemessen sein, dass die Kinder sie innerhalb von 30 Minuten erledigen können. In Jahrgangsstufe 3 und 4 sollten die Schülerinnen und Schüler sie in 45 Minuten bewältigen können. Sprechen Sie bitte die Klassenlehrerinnen an, wenn Ihr Kind regelmäßig länger als die vorgesehene Zeit dafür benötigt.

Im Schuljahr 2024/25 erproben wir in den Jahrgängen 1 und 4 Lernzeiten im Unterrichtsvormittag anstatt von Hausaufgaben.

Welchen Sinn haben Hausaufgaben?

Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie dienen dazu, die im Unterricht erarbeiteten Inhalte einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie sollen von den Kindern selbstständig und ohne fremde Hilfe bewältigt werden. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Ihr Kind die gestellten Hausaufgaben regelmäßig nicht ohne Hilfe erledigen kann.