Kurzfristig wurde am Freitag, den 19.02.2021, eine Änderung zur Maskenpflicht bekanntgegeben.

Demnach müssen auch die Schülerinnen und Schüler der Grundschule während des Unterrichts eine Maske tragen, auch an ihrem Sitzplatz. Lediglich in Pausezeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken kann die Maske abgenommen werden. Dabei ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m einzuhalten.

Prinzipiell muss überall auf dem Schulgelände eine medizinische Maske getragen werden. Kinder bis zum Jahrgang 8 können alternativ eine Alltagsmaske tragen, für den Fall, dass ihnen eine medizinische Maske nicht passt

Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung können Sie hier einsehen.