Laut Coronabetreuungsverordnung besteht auf dem Außengelände der Schule ab dem 21.06.2021 keine Maskenpflicht mehr. Im Schulgebäude müssen alle Personen weiterhin eine medizinische Maske tragen, Kinder bis zum 8. Schuljahr dürfen alternativ auch eine Alltagsmaske nutzen, falls sie auf Grund der Passform keine medizinische Maske tragen können.